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Nicht verpassen: Meldepflicht für Kassensysteme seit 1. Juli!

Gastronomie&Hotel Impulse - 2025-03 - Seite 66-: Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung elektronischer Kassensysteme und anderer elektronischer Aufzeichnungssysteme beim zuständigen Finanzamt. Diese Regelung betrifft unter anderem Registrierkassen, Kassenterminals sowie Taxameter und soll die Transparenz und Kontrolle im Steuerwesen weiter verbessern, informiert die Bielefelder Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Stückmann. „Die Meldepflicht betrifft sowohl bestehende als auch neu in Betrieb genommene Systeme. Unternehmer, die die neuen Vorgaben nicht einhalten, riskieren empfindliche Strafen", warnt Steuerberaterin Karin Korte. Gemäß der geltenden Abgabenordnung können Verstöße gegen die Meldepflicht mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden. „Darüber hinaus können nicht gemeldete Kassensysteme im Rahmen von Betriebsprüfungen zu steuerlichen Mehrbelastungen oder Schätzungen führen", so Korte. • Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme: Diese müssen bis spätestens zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden…. ff

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