AHGZ - 2026-01 - Seite 10-: In diesem Jahr stehen wieder rechtliche Änderungen an. Die Gastro-Mehrwertsteuer sinkt, das Bürgergeld wird schärfer sanktioniert, das Kindergeld steigt. Ein Überblick von A bis Z. > A Aktivrente: Seit 1. Januar 2026 ist die Aktivrente in Kraft. Sie ermöglicht es Arbeitnehmenden, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig 2000 Euro steuerfrei hinzuverdienen zu dürfen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen abgeführt werden. Selbstständige, Freiberufler, Minijobber sowie Beamte sind von der Regelung ausgeschlossen. B Behinderten-Pauschbetrag: Der Behinderten- Pauschbetrag - ein steuerlicher Vorteil für Menschen mit Behinderungen - kann ab 2026 nur noch digital beantragt und nachgewiesen werden. Die Höhen bleiben unverändert: ... Werden Termine im Jobcenter nicht eingehalten oder eine angebotene Arbeit nicht angenommen, so soll es schrittweise Kürzungen der Gelder geben, gegebenenfalls auch Streichungen. Das Bürgergeld heißt künftig nicht mehr Bürgergeld, sondern Grundsicherung. Die Höhe bleibt unverändert: Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. D Deutschlandticket: Das Deutschlandticket bleibt bis Ende 2030 bestehen. Es wird jedoch fünf Euro teurer und ab Januar 2026 somit 63 Euro im Monat kosten. Digitaler Steuerbescheid: Bisher mussten Nutzer vom Steuerportal Elster der digitalen Steuererklärung aktiv zustimmen. Im kommenden Jahr soll die digitale Form zum Standard werden. Wer das nicht möchte, der muss dem aktiv auf Elster widersprechen. MEHRWERTSTEUER: Seit dem 1. Januar gilt für Speisen in der Gastronomie der reduzierte Satz von 7 Prozent. Mini- Und Midijob: Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt im Jahr 2026 von aktuell 556 Euro auf 603 Euro. Der so genannte Übergangsbereich beim Midijob erstreckt sich im Jahr 2026 zwischen 603,01 Euro und 2000 Euro monatlich. … Mindestausbildungsvergütung: Die Mindestvergütungen in den Ausbildungsjahren steigen: Im ersten Jahr von 682 Euro auf 724 Euro brutto. 854 Euro sind es im zweiten Ausbildungsjahr (statt bisher 805 Euro). Im dritten Jahr steigt die Mindestvergütung von 921 Euro auf 977 Euro. Und im vierten Jahr der Ausbildung gibt es mindestens 1014 Euro statt bisher 955 Euro. …ff
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