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EuGH untersagt Bezeichnung „alkoholfreier Gin“

foodservice - 2025-12 - Seite 10-: Die Bezeichnung „alkoholfreier Gin“ für Spirituosenalternativen ist unzulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (C-563/24), nachdem das Landgericht Potsdam ein entsprechendes Vorabentscheidungsersuchen gestellt hatte. Anlass war eine Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb (VSW) gegen die PB Vi-Goods GmbH, die ihr Produkt als „Quarantini Virgin Gin alkoholfrei“ auf Ebay anbot. Nach Ansicht des Vereins verstößt die Bezeichnung gegen Unionsrecht, da Gin aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt werden und einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 Prozent aufweisen muss. Laut EuGH ist es nach Unionsrecht eindeutig verboten, ein Getränk ohne Alkohol unter der Bezeichnung „Gin“ zu vertreiben - auch nicht mit dem Zusatz „alkoholfrei“…. ff

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