AHGZ - 2025-17 - Seite 10-: Klage gegen Booking.com: Europas Hotels verlangen Entschädigung Jahrelang hatte das Hotelportal Booking.com von den Unterkünften eine feste Preisbindung verlangt - zu Unrecht, wie der Europäische Gerichtshof urteilte. Eine von Hotelverbänden initiierte Sammelklage findet großen Zuspruch. > otels konnten sich bis zum 29. August der Sammelklage gegen den Portalriesen anschließen. Laut europäischem Hotelverband Hotrec haben sich mehr als 10.000 Hotels beteiligt. Sie fordern im Rahmen der Sammelklage Schadenersatz für die jahrelang erzwungenen Preisbindungen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024. Dieser hatte entschieden, dass die jahrelang von Booking. com angewendeten Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig waren. Diesen Klauseln zufolge waren die Hotels gezwungen, den günstigsten Zimmerpreis auf Booking.com anzubieten. So konnte das Portal mit diesem Argument um Kunden werben. Von den Hotels kassiert es sehr hohe Vermittlungsgebühren, die indirekt von den Buchenden getragen werden. Katja Kortmann, Direktorin im Hotel Esplanade Dortmund, beschreibt die Praxis von Booking. com gegenüber der ahgz aus ihrer Sicht so: „Fast zwei Jahrzehnte lang benachteiligten die Bestpreisklauseln von Booking.com uns und alle europäischen Hotels erheblich im Wettbewerb: Sie eliminierten den Preiswettbewerb zwischen Booking.com und anderen Online-Plattformen und führten hierdurch zu überhöhten Provisionen, die von den Hotels gezahlt werden mussten.“… ff
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