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Gema-Kosten: Was ist neu?

Top hotel - 2025-07/08 - Seite 30-: Seit Anfang des Jahres gelten neue Gema-Tarife für Musik in Hotels und Restaurants. Betreiber müssen ihre Musiknutzung korrekt anmelden - sonst drohen Nachzahlungen oder gar rechtliche Konsequenzen. Was jetzt zu beachten ist. > Gestiegene Preise, differenziertere Tarife Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Tarife. Noch nicht alle Betreiber haben sich mit den Änderungen befasst - das kann teuer werden. Sobald Musik für Gäste oder Mitarbeitende in öffentlich zugänglichen Räumen abgespielt wird, handelt es sich um eine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Urheberrechts (15 Abs. 3 UrhG). Dabei ist unerheblich, ob Musik von CD, über Streamingdienste oder per Fernseher abgespielt wird - in allen Fällen ist eine Vergütung an die Gema erforderlich. Die Tarifstruktur für Musiknutzungen wurde überarbeitet. Für Hoteliers ist dabei besonders relevant: Die Tarife sind differenzierter. Sie unterscheiden nun klarer zwischen Hintergrundmusik, Livemusik, Streaming oder TV-Nutzung. Die Preisstaffelung nach Fläche wurde in Teilen angepasst - kleinere und größere Bereiche werden nun feiner untergliedert. Die bereits bestehenden Kombinationsmöglichkeiten mehrerer Tarife (z. B. TV und Hintergrundmusik) bestehen weiterhin, unterliegen nun aber ebenfalls neuen preislichen Differenzierungen. Insgesamt sind die Preise im Durchschnitt gestiegen, je nach Nutzungsart und Flächenumfang. Wer Musik nutzt, muss die Nutzung vorab anmelden. Erforderlich sind Angaben zur Fläche, Technik, Nutzungsart und Häufigkeit. Auch eine scheinbar „passive“ Nutzung - etwa durch Radios oder Fernsehgeräte - fällt unter die meldepflichtige öffentliche Wiedergabe. Technik- oder Raumänderungen müssen ebenfalls gemeldet werden. Bei Veranstaltungen mit Musik (z. B. Livemusik am Wochenende) ist zudem eine gesonderte Anmeldung nötig…. ff

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