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Die Rundum-Sorglos-Police - Mosaic Versicherungsmakler

First Class - 2025-03 - Seite 8-: ... gibt es leider nicht. Was beinhalten also Einzel- / Vielgefahrendeckungen, Multirisklösungen oder Allgefahren-/Allriskkonzepte wirklich? Vorweg: Versicherungsschutz ohne einschränkendem Vertragswerk ist unabhängig vom Konzept nicht finanzierbar. Kein Versicherer wird Sorglosigkeit, allgemeine Unternehmens- oder Kumulrisiken uneingeschränkt versichern. Die gebräuchlichste Form der Absicherung ist in Deutschland die Einzelgefahrendeckung: versichert ist nur, was in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt wird. Wir reden hier also z. B. über die klassischen Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel etc. die sich im Baukastensystem beliebig kombinieren lassen. Vergisst man einen Baustein, ist er eben auch nicht versichert. Dabei ist der Versicherungsnehmer beweispflichtig, dass der eingetretene Schaden über das Vertragswerk gedeckt ist - häufig beinhaltet das auch die Kosten für die Schadenssuche. Die immer häufiger verwendeten Begriffe Multirisk- und Vielgefahrendeckungen sind nicht eindeutig definiert - versprechen aber auf den ersten Blick mehr, als dahinter steckt. I.d.R. handelt es sich einfach um die Bündelung von Einzelgefahren - häufig übergreifend für Gebäude, Inhalt und Betriebsunterbrechung innerhalb einer Police. Über den oft nur optional abschließbaren Baustein „unbenannte Gefahren" wird versucht, den Leistungsumfang einer Allgefahrendeckung zu suggerieren. … Auch die beste Allrisklösung verpufft allerdings, wenn dem Klauselwerk - insbesondere den Ausschlüssen - zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt und auf Standardformulierungen vertraut wird. Viele Ausschlüsse können durch ergänzende Klauseln wieder aufgehoben oder abgemildert, Obliegenheiten und Entschädigungsgrenzen angepasst oder Schadensprozesse kundenfreundlich definiert werden…. ff

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