Top hotel - 2025-05 - Seite 29-: Wer in seinem Hotel einen Wellnessbereich mit Schwimmbecken oder Badeteich anbietet, muss sich den damit verbundenen Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten bewusst sein. Denn Hotels unterliegen in diesem Bereich den gleichen strengen Vorschriften wie öffentliche Bäder. > Die Wellnessbranche in Deutschland boomt: Der Markt setzt jährlich zwischen fünf und sechs Milliarden Euro um. Besonders Wellnesshotels profitieren von dieser Entwicklung, da Gäste zunehmend Wert auf Erholung, Gesundheitsvorsorge und Entspannung legen. Sie machen mit etwa 40 bis 45 Prozent den größten Anteil am Wellnessmarkt aus. Viele Hotels erweitern daher ihr Angebot mit Schwimmbädern, Saunen oder Badeteichen - doch das bringt auch Verantwortung mit sich. Betreiber müssen sicherstellen, dass ihr Wellnessbereich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Denn für Hotels gelten die gleichen Sicherheits- und Aufsichtspflichten wie für öffentliche Bäder. Mehr Wellnessangebote, mehr Risiken > Mit jeder Erweiterung des Wellnessangebots steigen auch die Risiken für den Hotelbetrieb. Ob Indoor- oder Outdoor- Schwimmbecken, Saunen, medizinische Behandlungen oder Fitnesskurse - überall können Unfälle passieren. Daher ist es essenziell, die Verkehrssicherungspflichten ernst zu nehmen und mögliche Gefahrenquellen zu minimieren. … Was unter „Wasseraufsicht“ zu verstehen ist, erläutern die Regelungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Sie legen besondere Sicherheitsvorkehrungen für Schwimmbadbetreiber fest, die nicht nur öffentliche Bäder und Aquaparks betreffen, sondern auch Hotelpools und therapeutische Schwimmbäder einschließen. Der Bundesgerichtshof geht sogar noch weiter: In einem Grundsatzurteil (Az. III ZR 60/16 vom 23. November 2017) entschied er, dass Hotels die Sicherheit ihrer Gäste gewährleisten müssen - wenn nötig, auch durch eine Schwimmbadaufsicht. …ff
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