· 

Frank Eisele, WWS-Eisele GmbH: „Ganz ohne Aufwand geht's leider nicht"

hotelbau - 2025-02 - Seite 60-61: Der Betrieb von Schwimmbadanlagen ist komplex. Wie sich die Situation aus rechtlicher Sicht darstellt, beleuchtete die letzte Ausgabe von hotelbau. Doch wie blickt die Technik auf das Thema? Frank Eisele, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schwimmbad- und Wellnesstechnik sowie technische Gebäudeausrüstung für Schwimmhallen, gibt hierzu einige Einblicke. > Herr Eisele, welche Pflichten ergeben sich hierzulande beim Betrieb gewerblicher Pools aus den existierenden Gesetzen und Normen? Grundsätzlich ist zu unterscheiden, welche Anforderungen hinsichtlich des organisatorischen und welche hinsichtlich des technischen Betriebs zu beachten sind. Erstere umfassen die generellen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Verkehrssicherungspflicht. Hierzu sind stellvertretend die Regelwerke DIN EN 15288 sowie Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen zum Thema Aufsicht zu benennen. Der mehr technisch gelagerte Betrieb umfasst die Badewasseraufbereitung und damit verbundene Tätigkeiten. In dem Fall ist die DIN 19643 maßgeblich relevant. … Welche verbindlichen Vorgaben zu Prüfungen machen die Regelwerke beispielsweise? Schließt das auch Wartungen mit ein? Sämtliche Anforderungen an dieser Stelle aufzuführen, würde die Grenzen sprengen. Aber wichtige Eckpfeiler sind die mehrfachen Messungen der Wasserwerte, wie etwa freies Chlor und der pH-Wert im Beckenwasser, oder auch die wöchentliche Reinigung der Überlaufrinne. Wartungsvorgaben hängen oftmals von den jeweiligen Produkten und damit von den Herstellern ab. Aber auch hier kann es nach sicherheitsrelevanten Grundsätzen Vorschrift sein, zum Beispiel bei Chlorungsanlagen eine jährlich wiederkehrende Prüfung durchzuführen. … Welche weiteren Faktoren sollten Betreiber in puncto Pools oder auch im Hinblick auf die räumlichen Gegebenheiten in diesem Bereich auf dem Schirm haben? Neben der Badewassertechnik und den Reinigungen ist das Thema Sicherheit unbedingt zu beachten. Übergeordnet darf dieser Punkt der Verkehrs sicherungspflicht zugeordnet werden. Was kann dies beinhalten? Je nach Größe des Schwimmbades, der Anzahl der Becken sowie den jeweiligen Ausstattungen ein vernünftiges organisatorisches Konzept, das genau beschreibt, wie etwa Kontrollgänge zu erfolgen haben, wie das Personal qualifiziert sein muss oder welche Kennzeichnungen notwendig sind. … ff

>>> Branchen: Sanitär > Wellness > Schwimmbadtechnik