hotelbau - 2025-02 - Seite 50-51: Nur eine einwandfrei funktionierende Brandmeldeanlage erfüllt im Ernstfall ihren Zweck: den Schutz von Personen und Inventar. Die Werte der Mängelstatistik des TÜV-Verbands belegen allerdings, dass dringender Handlungsbedarf in Sonderbauten besteht. Planungs- und baubegleitende Prüfungen können hierbei Abhilfe schaffen. > AIs wesentlich oder erheblich wird ein Mangel bezeichnet, der die Wirksamkeit oder Betriebssicherheit eines Brandmelde- oder Alarmierungssystems unmittelbar einschränkt. Das betrifft laut Mängelstatistik des TÜV-Verbands 27 Prozent aller geprüften Anlagen. … Die Einteilung eines Hotels in verschiedene Brandabschnitte erlaubt das gezielte Eingreifen im Falle einer Evakuierung. Diese kann zum Beispiel etagenweise erfolgen. Gästebetriebe sollten hier ein besonderes Augenmerk auf die Barrierefreiheit ihrer Alarmsysteme legen: Neben verschiedenen Alarmtypen (visuell und akustisch) gilt dies auch für Pläne zum Verlassen des Gebäudes. Oft sind darüber hinaus regelmäßige Übungen vorgeschrieben. … Erst prüfen, dann in Betrieb nehmen > Inzwischen werden brandschutzrelevante Anlagen zunehmend vernetzt. Dabei ist das Zusammenspiel aller Komponenten für die Sicherheit entscheidend. Ebenso wichtig sind die regelwerksübergreifenden Schnittstellen: Vorgaben aus Baurecht und Betriebssicherheitsverordnung gilt es gleichermaßen einzuhalten. … Häufige Mängel > Es sind selten technische Fehler beziehungsweise Defekte von Komponenten, die die Übeltäter sind. Vielmehr stehen Defizite in der Organisation des Betreibers oder bei der Planung und Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen im Ranking der Schwachstellenstatistik ganz oben. Auch Lücken in der Dokumentation können Prüfungen erschweren. Viele sicherheitstechnische Anlagen werden bei Umbauten oder bei Veränderungen der einzelnen Brandabschnitte nicht angepasst. Dies gilt auch für die Umnutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen. … ff
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