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Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen F-Gase weiter unter Druck (1)

hotelbau - 2025-04a - Seite 88-89: Seit dem 1. Januar 2025 gelten im Hinblick auf den Klimaschutz noch strengere Regeln für fluorierte Kältemittel. Was ändert sich bezüglich Kälte- und Klimaanlagen? … Weitere Schritte sind beispielsweise Verbote, die darauf abzielen, Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die entsprechende Gase enthalten, in Verkehr zu bringen oder solche Gase für Wartungs- und Servicearbeiten zu verwenden. Laut Bundesfachschule Kälte- Klima-Technik (BFS) mit Sitz im hessischen Maintal müssen Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die klimaschädliche Kältemittel verwenden, seit Januar 2025 neben den bereits seit März 2024 gültigen Vorgaben der novellierten F-Gase-Verordnung weitere Aspekte beachten. Folgende Punkte haben sich laut BFS seit Anfang 2025 geändert: 1. Die Verwendung von fluorierten Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial (GWP-Wert) von 2.500 oder mehr wird auch für die Instandhaltung oder Wartung von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit kleinen Füllmengen verboten - recyceltes oder wiederaufbereitetes Kältemittel ist hiervon ausgenommen. Das betrifft etwa das weit verbreitete R404A (GWP 3922). 2. Inverkehrbringungsverbote schließen jetzt aus, dass „in sich geschlossene Kälteanlagen" (mit Ausnahmen von Kühlern) installiert werden, die F-Gase mit einem GWP größer als 150 enthalten. Gleiches gilt für Mono-Splitklimageräte oder Wärmepumpen mit weniger als drei Kilogramm Kältemittel- Füllmenge, die nur noch mit einem Kältemittel befüllt sein dürfen, dessen GWP kleiner als 750 ist. 3. Die Kennzeichnungspflichten für Anlagen, die F-Gase enthalten, ändern sich. Sie wurden auf weitere Kältemittel ausgedehnt, zum Beispiel Anlagen mit R1234yf. 4. Die Menge der HFKW, die in der Europäischen Union jährlich neu auf den Markt gebracht werden darf, wurde gegenüber 2024 reduziert, was zu Engpässen und Preissteigerungen führen kann…. ff

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