Hotel&Technik - 2023-04 - Seite 22-26: Die Sanierung älterer Hotelgebäude erfolgt oft nach einem langen Renovierungsstau. Meist handelt es sich dabei um ein umfassendes Vorhaben mit Umbauten, Umnutzungen von Räumen und anderen Änderungen am Baubestand. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf den Brandschutz, wie Experte Manfred Ronstedt in seinem Fachbeitrag erläutert Daran kommt kein Bauherr vorbei: Werden Gebäude umfassend renoviert, besteht in der Regel auch die Pflicht, eine Baugenehmigung zu beantragen. Bei Nutzungsänderungen von Räumen, etwa wenn aus Einzelzimmern Doppelzimmer werden oder Änderungen am Tragwerk vorgenommen werden, ist ein Bauantrag erforderlich. Das Problem: Tritt der ungeplante Wechsel von einer angedachten simplen Renovierung hin zu einer umfassenden Kernsanierung ein, ist plötzlich der Bestandsschutz zumindest hinsichtlich des Brandschutzes erloschen. Die 16 verschiedenen Bauordnungen in Deutschland regeln alle ähnlich unter bestimmten Bedingungen, „dass auch die nicht unmittelbar berührten Teile der Anlage mit diesem Gesetz oder den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften in Einklang gebracht werden“ (BauO NRW). Das heißt: Das gesamte Gebäude muss den neuesten Vorschriften entsprechen - auch in Bereichen, die gar nicht von den Baumaßnahmen tangiert werden. Welcher Handlungsbedarf daraus entsteht, sollten Hoteliers gleich zu Projektbeginn erkunden, um die damit verbundenen Kosten berücksichtigen zu können. Abgesehen davon, dass zudem oft früherer, beim Bau gemachter Pfusch beseitigt werden muss, sind es immer wiederkehrende Punkte, die sich aus Änderungen der Bauvorschriften ergeben haben. Besonders Gebäude, die älter als 30 Jahre sind und seitdem brandschutztechnisch nicht mehr modernisiert wurden, weisen solche Defizite auf. Man kann das Hotel gezielt darauf untersuchen. Welche das sind, erfahren Sie hier. ... ff
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