hotelbau - 2023-04 - Seite 17-: Achtung, Gesetzesänderung bei der CO2-Abgabe: Seit 1.1.2023 gilt das CO2- Kostenaufteilungsgesetz (CO2AufG). Für die Hoteliers als Mieter/Pächter einer Hotelimmobilie geht es vor allem um die CO2-Abgabe auf Brennstoff (Gas/Heizöl) zum Heizen und zur Warmwassererzeugung. Konkret gibt es hier ja zwei typische Varianten der Versorgung und Abrechnung: Entweder der Betreiber ist einziger Pächter/Mieter der Immobilie (= sogenanntes Single-Tenant-Objekt) und betreibt daher die Heizung samt Warmwassererzeugung selbst: Dann ist er in der Regel der Käufer/Besteller des Brennstoffs dieser Anlage; dies sind die häufigeren Fälle bei Hotelimmobilien (= Direktversorgungsmodell). Oder - meist, wenn es in der Immobilie weitere Mieter gibt und diese gleichfalls an diese Heizung (samt Warmwassererzeugung) angeschlossen sind - der Vermieter betreibt die Anlage, er beliefert die Mieter mit Wärme und Warmwasser und er rechnet diese Heizkosten über die Betriebskostenumlage als Teil der Pacht/Miete gegenüber den Pächtern/Mietern ab (Umlagemodell). Bis Ende 2022 landete in beiden Varianten im Ergebnis die CO2- Abgabe voll beim Pächter/Mieter: Beim Direktversorgungsmodell war die CO2-Abgabe ja schlicht ein Aufschlag auf die Brennstoffpreise. Beim Umlagemodell konnte damals gesetzlich der Verpächter/Vermieter die CO2-Abgabe direkt und in voller Höhe auf die Pächter/Mieter übertragen. Die Rechnung zahlte also am Ende der (Gast-)Wirt. ... ff
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