· 

Versicherungstipp: Gleichbehandlung ist Gesetz

First Class - 2023-06/07 - Seite 6-: Das in Deutschland wie auch in vielen anderen EU-Ländern seit 2006 geltende „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" (AGG) verbietet es, jemanden aufgrund des Alters, Geschlechts, der Nationalität, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuellen Identität oder einer Behinderung zu benachteiligen. Für die Hotellerie entstehen in Verbindung mit dem AGG zahlreiche Berührungspunkte: Wer per Inserat ein Zimmermädchen unter 30 Jahren oder einen männlichen Koch sucht oder wer einen Bewerber für die ausgeschriebene Stelle am Empfang aufgrund seines „zu flippigen" Äußeren ablehnt, läuft Gefahr, der Diskriminierung bezichtigt zu werden. Gefährdet ist auch, wer einen männlichen bzw. älteren Mitarbeiter befördert, obwohl eine Kollegin oder ein Jüngerer besser qualifiziert wäre oder eine Tagung wegen nicht genehmer religiöser bzw. politischer Anschauungen cancelt. Arbeitgeber kommen sogar dann in die Schusslinie, wenn sie durch mangelnde Organisation oder spätes Reagieren Mobbing oder sexuelle Belästigung von Beschäftigten durch Gäste oder Kollegen begünstigen bzw. nicht verhindern. ... ff

 

 

  

Kommentar schreiben

Kommentare: 0