Küche - 2023-06 - Seite 8-: Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber:innen ihren Beschäftigten mit der sogenannten Inflationsausgleichsprämie (IAP) steuer- und abgabenfrei einen Geldbetrag von bis zu 3.000 Euro ausbezahlen. Die Steuerberatungsgruppe ETL verrät, worauf zu achten ist. KÜCHE: Bis wann und in welchem Rahmen kann die Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden? ETL: Der Begünstigungszeitraum für die IAP ist bis m 31. Dezember 2024 befristet. Bis dahin sind Zahlungen des Arbeitgebers möglich, und zwar grundsätzlich steuer- und abgabenfrei. Zudem kann der Betrag von 3.000 Euro beliebig gestückelt, d.h. ohne Weiteres in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden. So kann der Arbeitgeber beispielsweise monatlich 200 Euro bis zur Höchstgrenze von 3.000 Euro zahlen. Steht Arbeitnehmer:innen ein Anspruch auf die Prämie zu? Nein, das ist nicht der Fall. Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers. Ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie besteht demnach nicht. ... ff
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