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Insolvenzrecht 2023

Küche - 2023-06 - Seite 66-67: Rechtsanwalt Jürgen Benad ist Geschäftsführer beim Dehoga Bundesverband. Im Interview beantwortet der Experte Fragen zu Lockerungen im Insolvenzrecht und den Folgen der Corona-Pandemie> KÜCHE: Was regelt das Insolvenzrecht für Gastronomiebetriebe? JÜRGEN BENAD: Es gibt kein spezielles Insolvenzrecht für Gastronomen. Das allgemeine Insolvenzrecht gilt für alle und besagt: Ist jemand insolvent, muss er die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen. Es gibt drei Insolvenzgründe: die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung. Stellt ein gastgewerblicher Unternehmer fest, dass er zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss er einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor? Hier gibt es keine objektiven Kriterien. Der gastgewerbliche Unternehmer muss selbst einschätzen, ob die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich droht. Eine Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (BGH) sagt: Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen in der Lage ist, 90 Prozent seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten zu begleichen. ... Sie erwarten also weiterhin schwierige Zeiten für das Gastgewerbe? Ja. Durch die Inflation und die hohen Lebensmittel-, Energie- und Personalkosten wird es wohl noch lange dauern, bis die gastgewerblichen Unternehmer wieder vernünftige Rücklagen gebildet haben, die ihnen in schwierigen Zeiten ein gewisses Maß an Sicherheit geben. Mehr denn je kommt es auf eine Politik an, die die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Branche anerkennt, wertschätzt und danach handelt. ... ff

 

 

  

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