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Rechtstipp: Korrekt mit „grün“ werben

Top hotel - 2023-05 - Seite 23-: Immer mehr Hotels setzen sich für Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit in ihren Unternehmen ein und möchten dies auch ihren Gästen vermitteln. Wie Sie sicherstellen, dass Ihre Marketingaussagen nicht rechtlich irreführend sind und Sie nicht in den Verdacht des Greenwashings geraten. > Greenwashing bezeichnet das Marketing von Produkten und Dienstleistungen als umweltfreundlich oder nachhaltig, obwohl dies nicht der Realität entspricht. Ein solches Greenwashing kann zu Verwirrung bei den Gästen führen und im schlechtesten Fall Vertrauen untergraben. Aus diesem Grund gibt es rechtliche Rahmenbedingungen, um Greenwashing zu vermeiden. In Deutschland sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Aussagen über Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit und ähnliche Themen nur erlaubt, wenn sie wahr, klar und verständlich sind. Außerdem müssen sie auf bestimmte Aspekte verweisen, wie beispielsweise Energieeffizienz oder CO2-Emissionen, und dürfen nicht irreführend sein. … Eine sehr aktuelle Entscheidung des Landgerichts Stuttgart erklärt sich ihrem Inhalt nach eigentlich schon von selbst: Die Werbung eines Investmentfonds, die einen konkreten CO2-Ausgleich pro 10.000 Euro Anlagesumme versprach und sogar einen entsprechenden CO2-Ausgleichsrechner bereitstellte, sich im Kleingedruckten aber vorbehielt, das Erreichen dieser unverbindlichen Ziele könne nicht garantiert werden, ist irreführend und damit unzulässig.... ff

 

 

  

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