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3 Tipps Rückzahlung von Corona-Hilfen

Küche - 2023-05 - Seite 10-: Bei den vielen Herausforderungen, mit denen die Gastrobranche konfrontiert ist, wirkt die Corona-Pandemie fast wie eine Krise aus der Vergangenheit. Ein Fehler, warnt die MTG Wirtschaftskanzlei und gibt Tipps, worauf Unternehmen angesichts einer möglichen Rückzahlung von Corona-Hilfen achten sollten. Selbst aktiv werden > Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfe erhalten haben, müssen selbst aktiv werden - bis 30. Juni muss eine Schlussabrechnung eingereicht oder eine Fristverlängerung beantragt werden. Abgerechnet wird zum Schlus > Aus der Schlussabrechnung ergibt sich die Höhe einer etwaigen Rückzahlung- entscheidend ist die Differenz zwischen den Schlussabrechnungs-Zahlen und den (geschätzten) Angaben im Antrag. Nicht ohne Nachweis > Der Nachweis eines Corona-bedingten Umsatzrückgangs ist zwingend notwendig - bei Unternehmensverbünden darf nur ein Unternehmen die Schlussabrechnung einreichen. …ff

 

 

  

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