foodservice - 2023-04 - Seite 12-: In der erfolgreichen Systemgastronomie ist ein großer Mitarbeiterpool immens wichtig. Denn je mehr Mitarbeiter im Team sind, desto besser kann der Schichtplan organisiert werden. Dazu müssen aber alle Mitarbeiter - idealerweise rund um die Uhr - erreichbar sein, um Personalengpässe schnell schließen zu können. Was liegt da also näher, als den Mitarbeitern ein Firmenhandy zur Verfügung zu stellen? Denn bei der Überlassung eines betrieblichen Gerätes (Smartphone, Tablet etc.) ist nicht nur die Überlassung selbst lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. … Gewährt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern hingegen einen Zuschuss zu deren privaten Verträgen, ohne ein betriebliches Gerät zur Verfügung zu stellen, dürfen nur die Verbindungsentgelte für die beruflichen Telefonate erstattet werden. Ohne Einzelnachweis ist das nur bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags (höchstens 20 Euro monatlich) steuerfrei möglich. In jedem Fall sind hierfür also weitere Aufzeichnungen erforderlich, sodass die Überlassung eines betrieblichen Gerätes viel komfortabler ist. … Ein Wermutstropfen ist dabei lediglich, dass der Vorsteuerabzug komplett ausgeschlossen ist (also auch für die beruflichen Gespräche). …ff
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