Top hotel - 2023-03/04 - Seite 32-35: Kostenlos zurücktreten bis zum Tag der Anreise: Die Coronapandemie, aber auch die Buchungsportale haben den Umgang mit Stornierungen beziehungsweise den Stornobedingungen verändert. Was ist Status quo? Was empfehlen Experten? Und welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten? Während der Coronapandemie sind wir als Unternehmen nochmals kulanter gegenüber unseren Kunden geworden, um den Gästen größtmögliche Flexibilität zuzugestehen“, bringt Sven Hirschler, Senior Director Corporate Communications der Steigenberger Hotels, auf den Punkt, was in der Branche weithin Usus war. Damals haben die positiven Gründe überwogen, sagt auch Rechtsanwalt Dirk Hermanns, geschäftsführender Gesellschafter von Ihrhotelrecht.de, einer Kanzlei, die namhafte Hotelgruppen zu ihren Mandanten zählt. … Eine Frage der Wirtschaftlichkeit > Aber die Pandemie war eine Ausnahmesituation. Stefan Dinnendahl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA), findet klare Worte für Gegenwart und nähere Zukunft: „Die in dieser Krisenphase angewendeten Regelungen der Hotels, die mit aller Kraft um das Vertrauen ihrer Gäste geworben haben, sind nicht geeignet, in ‚normale‘ Zeiten übertragen zu werden. Bei allem Verständnis für den Gästewunsch nach größtmöglicher Flexibilität ist der Umgang mit Stornierungen für das Hotel keine Frage der Kulanz, sondern der Wirtschaftlichkeit und Planungssicherheit.“ Bevor es um aktuelle Empfehlungen und Regelungen geht, zunächst die deutsche Rechtslage: „Auf den Beherbergungsvertrag oder - je nach Bezeichnung - Hotelaufnahmevertrag findet Mietrecht Anwendung. Das hat der Bundesgerichtshof bereits vor langer Zeit entschieden“, erläutert Dirk Hermanns. Maßgeblich ist Paragraph 537 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), in dem es um die Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters beziehungsweise Hotelgasts geht. … Der Mehrwert individueller AGB > Der Gast hat also kein Rücktrittsrecht und muss die vereinbarte „Miete“ zahlen. Allerdings, und hier liegen die Tücken, abzüglich der ersparten Aufwendungen oder sonstigen Vorteile, die der Hotelier aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. … ff
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