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Ab jetzt Mehrweg

Küche - 2023-03 - Seite 72-75: Seit Januar gilt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht - und sie betrifft die meisten Gastronomiebetriebe. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Mehrweglösungen> Es kann teuer werden: Verstöße gegen die seit dem 1.Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch wenn es in der Praxis meistens nicht ganz so teuer werden dürfte, belegt die Höhe des möglichen Bußgeldes doch, wie hoch die neue Pflicht zum Mehrwegangebot angesiedelt ist. Und die besagt im Amtsdeutsch, dass sogenannte Letztvertreiber von Lebensmittelverpackungen aus Einwegkunststoff Lebensmittel und Getränke im To-go-Bereich auch in einer Mehrwegverpackung anbieten müssen. Die Mehrwegverpackung darf dabei nicht teurer sein oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Ein angemessener Pfand darf erhoben werden. Davon betroffen sind unter anderem Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés und Caterer, aber auch Supermärkte und Tankstellen. Eine Ausnahme besteht nur für sehr kleine Unternehmen mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern (vgl. Grafik S. 74). Diese Betriebe können stattdessen mitgebrachte Gefäße ihrer Kund:innen befüllen oder alternativfreiwillig Mehrwegverpackungen anbieten. ... ff

 

 

  

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