Top hotel - 2023-01/02 - Seite 24-: Im Hotelalltag gibt es immer wieder Missgeschicke, die zu kleinen oder auch größeren Schäden führen. Doch wer zahlt, wenn der Kellner stolpert, das Auto in der Tiefgarage eine Schramme bekommt oder Gäste ihr Hotelzimmer beschädigen?> Missgeschicke lauern überall, und mit allen beschäftigt sich die Betriebshaftpflicht. Doch zahlt sie auch immer? Grundsätzlich hat die Haftpflichtversicherung drei Aufgaben: Die Prüfung, ob Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Regulierung berechtigter Ansprüche. Abgedeckt sind sowohl Sach- als auch Personenschäden, die ohne Vorsatz entstehen. Versicherungsschutz genießen sowohl alle „Chefs“ wie Inhaber oder Geschäftsführer, aber auch Mitarbeitende und sonstige Erfüllungsgehilfen wie Praktikanten oder Ferienjobber. ... Grenzen in der Versicherung: Nicht alle Schäden, die denkbar sind, können über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Vorsatz, also ein mutwilliger Schaden an fremdem Eigentum oder anderen Personen, kann nicht versichert werden. Sind Ansprüche nicht gerechtfertigt, wehrt die Haftpflichtversicherung die Ansprüche dem Geschädigten gegenüber ab. Notfalls bis vor Gericht. Sollte man also unberechtigt verklagt werden, würde die Haftpflichtversicherung den Prozess führen und einen Rechtsanwalt stellen. Wird beispielsweise das auf dem Hotelparkplatz abgestellte Fahrzeug eines Gastes durch Unbekannte beschädigt, können Sie als Hotelier nicht dafür haftbar gemacht werden. ... ff
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