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Urteil - Gericht: Zahlungsansprüche für offene Urlaubstage verjähren

AHGZ - 2023-04 - Seite 21-: Die Dreijahresfrist für die Bezahlung von Urlaubsansprüchen bleibt weiterhin bestehen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen im Falle eine bestehenden Arbeitsverhältnisses> Oft kommt es nach Jobwechseln oder Kündigungen zum Streit über offene Urlaubsansprüche, die Arbeitnehmer bezahlt haben wollen. In einem aktuellen Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich entschieden, dass bei finanziellen Abgeltungsansprüchen für nicht genommenen Urlaub nach Ende eines Arbeitsverhältnisses weiter eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt. ... Allerdings räumte das Gericht für Altfälle eine Übergangsfrist von 2018 bis 2021 ein, wie der Vorsitzende Richter Heinrich Kiel deutlich machte. Die Richter reagierten damit auf die in den vergangenen Jahren geänderte Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen. 2018 hatte der Europäische Gerichtshof dazu entschieden, ein Jahr später das Bundesarbeitsgericht. Normalerweise beginnen die Fristen am Ende des Kalenderjahres, in dem Urlaubsansprüche strittig sind. ... ff

 

 

  

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