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Arbeitsrecht: Arbeitszeiterfassung schon jetzt Pflicht

AHGZ - 2023-04 - Seite 21-: So lautet die Auffassung von Inken Gallner, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von September 2022. Dies spreche aber nicht gegen Vertrauensarbeitszeitmodelle> Die Arbeitszeiten von Millionen Arbeitnehmern in Deutschland müssen nach Auffassung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Inken Gallner, schon jetzt systematisch erfasst werden. Das sei unabhängig von der geplanten Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes durch das sogenannte Stechuhr-Urteil des Bundesarbeitsgerichts von September 2022 entschieden, sagte Gallner kürzlich bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt. „Das Ob ist entschieden. Das „Wie“ der Arbeitszeiterfassung liegt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.“ ... ff

 

 

  

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