foodservice - 2023-02 - Seite 8-: Die zum 1. Januar 2023 eingeführte Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen in der Gastronomie bewegt die Gemüter. Auf dem Markt werben bereits einige Anbieter um die Gunst der Gastronomen damit, ihnen maßgeschneiderte Lösungen anbieten zu können. Mehrwegverpackungen können dabei entweder erworben oder geliehen werden. Einige Wettbewerber bieten sogar ein „Rundum-Sorglos-Paket“ an, das auch die komplette Pfandabrechnung via App beinhaltet. Steuerlich sind dabei jedoch unterschiedliche Dinge zu beachten. Erwirbt ein Gastronom eigene Mehrwegverpackungen, handelt es sich prinzipiell um Anlagevermögen. Wegen der geringen Anschaffungskosten können die Verpackungen indes sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Erhält der Gastronom gegen Zahlung einer Gebühr Zugang zu einem professionellen Mehrwegsystem, das ihm die Verpackungen zur Verfügung stellt, sind die Gebühren in der Regel ebenfalls sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig. ... ff
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