24 Stunden Gastlichkeit - 2023-01 - Seite 33-: Was ist bei der Verpackungsverordnung zu beachten? Der Bundesverband Schnellgastronomie und Imbissbetriebe e.V. wünscht seinen Mitgliedern sowie den Lesern der Fachzeitschrift 24 Stunden Gastlichkeit ein gutes Jahr 2023 und viel Kreativität, um neue Wünsche bei Ihren Gästen wecken zu können und eine glückliche Hand, Ihren Betrieb in den stürmischen politischen und wirtschaftlichen Zeiten ruhig lenken zu können. Im Jahr 2023 stellen sich Gastronomen auf verschiedene Neuigkeiten ein. Nach der Verpackungsverordnung bieten sie auch packen ihre Speisen nicht in kunststoffbeschichteten Behältnissen, sondern in Papier- oder Aluschalen. Gäste können wünschen, dass der Gastronom mitgebrachte Mehrwegbehältnisse befällt. Zu diesem Zweck halten Mitarbeiter Tabletts bereit, auf die die Kunden dann ihr Mehrwegbehältnis stellen, um es befüllen zu lassen. Auf diese Weise kommen die mitgebrachten Behältnisse nicht mit dem hygienisch sauberen Thekenbereich in Berührung. Dies soll strengstens befolgt werden; denn nur so können Gastronomen auch nicht sichtbare Verunreinigungen an Behältnissen von der Theke fernhalten. Dies dient auch der Sicherheit anderen Gäste gegenüber wie auch zur Befriedigung der Neugier der Lebensmittelüberwachung. Der Kunde selbst trägt nach Befüllung des Behältnisses Sorge dafür, dass das Behältnis transportsicher verschlossen wird für seinen eigenen Weitertransport. … Mehrwegpool? Das Bereitstellen von Mehrwegbehältnissen und das Befüllen von mitgebrachten Behältnissen stellt eine neue logistische Herausforderung dar, insbesondere in den ersten Monaten des Jahres. Hier werden Gastronomen in Erfahrung bringen, was nachgefragt wird und wie sie die Bedürfnisse in beiderseitigem Interesse am besten befriedigen. Einwegverpackung ist recht teuer und wird nicht preiswerter werden. … ff
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