Top hotel - 2022-12 - Seite 12-: Kracher, Böller und Raketen: Gerade an Silvester wird viel Feuerwerk verschossen. Hoteliers sollten darauf achten, dass sie im Schadensfall nicht (mit-)haftbar gemacht werden können. > An Silvester gehört ein Feuerwerk noch immer dazu. Während in Deutschland an allen anderen Tagen ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt, gibt es für den 31. Dezember und 1. Januar eine Ausnahme: Feuerwerke der Kategorie F2 dürfen von volljährigen Personen gezündet werden. Größere Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 (Mittel- und Großfeuerwerke) dürfen dagegen nur von ausgebildeten und erfahrenen Pyrotechnikern durchgeführt werden. … Risiko Mitverschulden > Kein Wunder also, dass vor allem an Silvester viel gezündet wird. Nicht nur Hoteliers planen für ihre Gäste ein großes Spektakel mit Raketen und Böllern. Mancher Gast bringt auch eigene Feuerwerkskörper mit. Ist dann noch Alkohol im Spiel, steigt das Risiko für alle Anwesenden. Doch wie sieht es mit der Haftung aus? Zündet der Hotelier ein eigenes Feuerwerk, sollte er vorab klären, um welche Kategorie es sich handelt und ob er einen erfahrenen Pyrotechniker an seiner Seite braucht. Sollte trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Gast zu Schaden kommen - ein Brandloch im teuren Anzug oder gar ein Personenschaden - greift die Haftpflicht des Hoteliers. Sind Mitarbeitende betroffen, wird daraus ein Arbeitsunfall und damit ein Fall für die Berufsgenossenschaft. …ff
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