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Steuertipp: Entlastung ohne Effekt

Top hotel - 2022-12 - Seite 35-: Am Ende ging es doch ganz schnell: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf Restaurationsleistungen (ohne Getränke) soll bis Ende 2023 bestehen bleiben. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Die Steuersatzsenkung auf Gas indes verputzt.> Hoteliers und Gastronomen können aufatmen, da sie ihre Kalkulation - zumindest aus rein steuerlicher Sicht - unverändert beibehalten können. Sie müssen also weder ihre Speisekarten und Aushänge neu drucken lassen, noch müssen die elektronischen Registrierkassen umprogrammiert werden. Eine Ausnahme besteht nur für diejenigen, die noch ein altes Kassensystem ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verwenden. Denn die letzte Übergangsfrist für Kassensysteme, die zwar nach dem 25. November 2010, aber vor dem 1. Januar 2020 erworben wurden und technisch nicht aufrüstbar sind, läuft zum 31. Dezember 2022 endgültig aus. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2023 ausschließlich Kassensysteme eingesetzt werden dürfen, die durch eine TSE abgesichert sind. … Fader Beigeschmack bei Energieabrechnung > Hinzu kommt noch der „wunde Punkt“ Personal. Denn durch die Coronakrise haben sich viele Fachkräfte neu orientiert, um in anderen Branchen ihr Glück zu finden. So legen einige Hoteliers ganze Etagen oder Flügel wegen Personalmangel einfach still. … Da die Folgen dieser Entwicklung absehbar sind, versucht der Gesetzgeber gegenzusteuern und Unternehmen auch auf der Ausgabenseite durch immer neue Energieentlastungspakete aufzufangen. Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19 Prozent auf 7 Prozent für die Lieferung von Erdgas und Fernwärme von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2024 bringt Hoteliers und Gastronomen aber rein gar nichts, da sie in der Regel vorsteuerabzugsberechtigt sind und die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen. …ff

 

 

  

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