24 Stunden Gastlichkeit - 2022-06 - Seite 20-: Wie Nette Deutschland Gastronomen bei der Mehrwegangebotspflicht unterstützt, verrät Geschäftsführer Frank Hilgenberg> Herr Hilgenberg, was ändert sich ab dem 1. Januar 2023 für Gastronomen? Ab dem 1. Januar muss die Gastronomie für ihr Außer-Haus-Geschäft ohne Aufpreis auch Mehrwegbehälter anbieten. Sind Einwegverpackungen dann komplett verboten? Die Gastronomie muss für ihr Außer-Haus- Geschäft zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil eine Mehrwegalternative anbieten. Bei Einweg-to-go-Bechern beispielsweise für Heißgetränke wie Kaffee und Co. gilt die Pflicht zum Angebot einer Mehrwegalternative sogar unabhängig vom Verpackungsmaterial. Wer ist davon ausgeschlossen? Für welche Art von Betrieben ändert sich nichts? Von der Mehrwegangebotspflicht sind zukünftig nur Imbisse und Restaurants mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche, inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche, ausgenommen. ... ff
Kommentar schreiben