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Obliegenheiten im Cyberschutz: Die eigenen Pflichten kennen!

Hotel&Technik - 2022-06 - Seite 63-: Verschlüsselte Buchungssysteme, gestohlene Kreditkartendaten, lahmgelegte Haustechnik - Angriffe aus dem Internet kommen mit Wucht und können jeden Hotelbetrieb empfindlich stören. Wer eine Cyberversicherung abschließt, ist geschützt und sorgenfrei? Ganz so einfach ist es nicht. > Verhaltensregeln und Pflichten, sogenannte Obliegenheiten, gibt es in jedem Versicherungsvertrag. Sie verpflichten den Versicherungsnehmer zur Mithilfe und Schadenvermeidung. Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt die Rechnung im Schadenfall präsentiert - das gilt auch für Cyberversicherungen. Technische und organisatorische Pflichten Obliegenheiten in Cyberversicherungen sollen das Bewusstsein für Gefahren beim Versicherungsnehmer schärfen und ihn von grob fahrlässigem Handeln abhalten. Denn Cyberschäden sind nicht nur teuer - in größeren Betrieben kommen schnell sechsstellige Eurobeträge zusammen -, sondern legen das Tagesgeschäft häufig komplett lahm. Cyberversicherer möchten über ihr Regelwerk sicherstellen, dass der Versicherungsschutz nur für solche IT-Systeme zur Verfügung gestellt wird, die dem technischen Stand entsprechen und die ausreichend gesichert sind. Deshalb schreiben sie sowohl technische, als auch organisatorische Obliegenheiten in ihre Verträge. Technische Obliegenheiten sind sämtliche Maßnahmen für die IT-Sicherheit wie komplexe Passwörter, die Schließung von Sicherheitslücken mittels Virenscannern, Firewalls und Updates, eine regelmäßige Datensicherung und deren getrennte Aufbewahrung. … Was also tun, wenn Sie eine Cyberversicherung abschließen wollen oder das bereits getan haben? Verlassen Sie sich nicht nur auf die beworbenen Entschädigungen und Assistenzleistungen im Schadenfall. …ff

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