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Trinkwasser-Kompendium 2022: Fallstricke in der Rechtsprechung - Legionellen und deren Behandlung im Zivilrecht

hotelbau - 2022-06 - Seite 1004-1006: Derzeit stehen die Regelwerke und Empfehlungen zu Vorschriften sowie dem Umgang mit (Warm-)Wasserversorgungsanlagen in Gebäuden auf dem Prüfstand und erfahren eine Korrektur. Ein Erfahrungsbericht aus der zivilgerichtlichen Praxis soll einen Impuls für einen anderen Blickwinkel auf das Risikomanagement von Gebäudebetreibern setzen. > Auch bei bestmöglicher technischer und verwaltungstechnischer Umsetzung aller Anforderungen kommt es immer wieder zu Legionellen-Infektionen aufgrund der Benutzung kontaminierter Wasserleitungssysteme in Gebäuden. Die Folgen einer solchen Erkrankung sind für die Betroffenen meist hochgradig problematisch - gesundheitlich wie finanziell. Neben den interessanten Fragen der technischen Vermeidung solcher Vorfälle stellt sich im Anschluss an die Erkrankung des Betroffenen aber auch die Frage nach der juristischen Aufarbeitung. … Legionellen auf dem Prüfstand > Ein Beispiel soll ein Fall in komprimierter Darstellungsweise aufzeigen: Im Rahmen einer ambulanten Behandlung bei einem Betreiber duschte sich Patient 1 nach einer Anwendung in den dazu vorgesehenen Duschräumen. Noch während seiner Behandlungsdauer zeigte er Symptome einer Infektion durch Legionellen, die zu einer Mitteilung an das Gesundheitsamt führte. Das Gesundheitsamt entnahm daraufhin eine Probe beim Betreiber nach DIN EN ISO 194582, Tabelle 1, „Zweck c" (Wasserentnahme direkt aus dem Duschschlauch), mit dem Ergebnis einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes. … Gerichtliches Verfahren > Beide Patienten klagten dann neben Schmerzensgeld auch die Feststellung ein, dass der Betreiber für zukünftige Folgen der Erkrankung einzustehen habe. Dabei drang der Prozessbevollmächtigte der Patienten darauf, dass eine Kammer für Arzthaftung am zuständigen Landgericht zur Entscheidung berufen wird. Im Rahmen des Verfahrens in erster Instanz wurde in beiden Fällen ein Gutachten zur Frage der „Wahrscheinlichkeit der Verursachung durch den Betreiber" eingeholt. Dazu wurde trotz der Hinweise des Eigentümervertreters auf die alternativen Ansteckungsmöglichkeiten und die stets einwandfreie Erfüllung aller Verpflichtungen des Eigentümers ein Gutachter bestellt. … Das Urteil > Das zuständige Gericht erster Instanz wies die Klage des Patienten 1 mit der Begründung ab, dass dem Betreiber kein Versäumnis vorzuwerfen war. Dabei wurde - zu Recht - auf die strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Vollbeweiserbringung hingewiesen. …ff

 

 

  

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