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Special Energie: Brennpunkt - Unter Strom / Bekomme ich noch Gas

foodservice - 2022-11 - Seite 1004-: Zunächst die gute Nachricht: Viele gastronomische Betriebe zählen nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu den sogenannten „geschützten Kunden"; Kliniken, Heime, Schulen, Hochschulen, Kitas, Polizei, Bundeswehr, JVAs oder auch die Feuerwehr. Betriebsrestaurants könnten dazugehören, wenn sie zu Unternehmen der ..Schutzliste" zählen - etwa Wasserversorger oder Abfallentsorger. Und: Neben den Haushalten zählen unter bestimmten Umständen auch kleine Betriebe dazu, also auch Restaurants oder Hotels. … Die schlechte und ehrliche Nachricht: De facto genießen laut Bundesnetzagentur auch geschützte Kunden keinen absoluten Schutz. Heißt: Wer im WorstCase bei einer aus zurufenden „nationalen Gasmangellage" noch Gas erhält und vor allem wie viel, ist noch ungeklärt. Kein Wunder - niemand kann in die Glaskugel blicken und kennt heute die Menge an Gas, die in den kommenden kalten Monaten benötigt wird und vorhanden bzw. zu verteilen ist. Unabhängig von der Staatszuteilung in einer nationalen Gasmangellage: Mancherorts wird heute schon Betrieben das Gas abgeklemmt, weil es für die Energieversorger oder Vermieter wie Kommunen unwirtschaftlich ist. ...ff

 

 

  

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