AHGZ - 2022-41/42 - Seite 24-: Gerade erst hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Hotels gestärkt. Die Experten Dr. Jörn Claßen und Yannick Hoppe ordnen das Urteil ein> Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 09.08.2022 (Az. VI ZR 1244/20) entschieden, dass ein Bewertungsportal Hotelbewertungen löschen muss, wenn es von dem Hotel auf den fehlenden Gästekontakt des Bewertenden hingewiesen wurde und selbst nicht den Gegenbeweis erbringen kann. Hintergrund der Entscheidung ist ein Streit zwischen einem Ferienpark und einem Online-Reiseportal. Auf diesem Reiseportal können Nutzer auch unter der bloßen Angabe des Vornamens oder der Initialen Bewertungen von Hotels vornehmen. Der Ferienpark hatte das Reiseportal zur Löschung mehrerer negativer, teils mit Fotos versehener Bewertungen mit der Behauptung aufgefordert, die Bewertenden seien gar keine Gäste im Ferienpark gewesen. ... ff
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