Gastronomie&Hotel Impulse - 2022-03 - Seite 9-: Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in den beiden kommenden Jahren bis zu 3.000 Euro steuerfreie Prämien zur Abfederung der hohen Inflation zahlen. Der Bundestag beschloss vor wenigen Tagen, dass auf solche Boni bis Ende 2024 keine Einkommensteuer anfällt. Offen ist allerdings, wie viele Arbeitgeber von der Möglichkeit Gebrauch machen und tatsächlich Prämien auszahlen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hatte zuletzt betont, nicht alle Unternehmen könnten sich die Einmalzahlung leisten. … Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass das Geld zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird. Außerdem muss der Arbeitgeber deutlich machen, dass es sich um eine Pauschale im Zusammenhang mit den Preissteigerungen handelt. Bei Sozialleistungsbeziehern soll die Prämie nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Der DEHOGA begrüßt Möglichkeiten, den Mitarbeitern mehr Netto vom Brutto zukommen zu lassen. Wichtig war und ist dem Verband, dass die Prämie für die Unternehmer absolut freiwillig sein müsse. Die Tarifentgelte für das Jahr 2023 seien für das Gastgewerbe ganz überwiegend verhandelt und sähen aufgrund der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 bereits sehr erhebliche Entgeltsteigerungen vor, die für viele Betriebe bereits Personalkostensteigerungen am Rande des Leistbaren bedeuten würden (siehe unseren eigenen Artikel hierzu). Aufgrund der aktuellen Situation und der massiven Kostensteigerungen, insbesondere der in vielen Betrieben geradezu explodierenden Energiekosten, könne und dürfe es hier keinen Automatismus geben. ...ff
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