foodservice - 2022-07/08 - Seite 8-: Die Inflationsrate in Deutschland betrug im Juni 7,6 Prozent und lag somit bereits im vierten Monat in Folge oberhalb der 7-Prozent-Marke. Besonders stark gestiegen sind die Energiepreise. Im Vergleich: Gegenüber Mai 2021 sind sie um 38,3 Prozent höher, der Preis für Heizöl hat sich seit diesem Zeitpunkt fast verdoppelt. Unternehmer wie auch Privatpersonen trifft das empfindlich. Eine vom Gesetzgeber eigens dafür beschlossene Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro soll hier gegensteuern und die finanzielle Belastung zumindest punktuell etwas abfedern. … Anspruch auf die Energiepreispauschale haben alle, die 2022 mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder Gewinneinkünften aktiv tätig sind und in Deutschland ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben. Arbeitnehmer sind nur in ihrem ersten Dienstverhältnis (Lohnsteuerklasse I bis V) anspruchsberechtigt. Mini- Jobber mit pauschaler Entgelt- Besteuerung müssen ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich dabei um das erste Dienstverhältnis handelt. Die Energiepreispauschale ist grundsätzlich steuerpflichtig, aber beitragsfrei. Nur wer neben pauschal besteuertem Arbeitslohn aus einem Mini- Job oder einer kurzfristigen Beschäftigung im Jahr 2022 keine weiteren Arbeits- oder Gewinneinkünfte hat, muss die Energiepreispauschale nicht versteuern. … Arbeitgeber finanzieren die Auszahlung, indem sie die Lohnsteuer- Anmeldung entsprechend mindern. Damit sie die Pauschale nicht vorfinanzieren müssen, gibt es für Quartals- und Jahreszahler Wahlrechte. Quartalszahler können die Auszahlung an den Arbeitnehmer auf Oktober verschieben, Jahreszahler darauf völlig verzichten. …ff
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