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BVI-News Doch keine Verpackungssteuer?

24 Stunden Gastlichkeit - 2022-03 - Seite 31-: Ob die Verpackungssteuer in Tübingen kommt, steht noch nicht endgültig fest > Der Gemeinderat der Stadt Tübingen hatte am 30. Januar 2020 die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer beschlossen, zusätzlich zu den Lizenzabgaben nach dem Verpackungsgesetz. Danach sollte für folgende Verpackungen eine zusätzliche Steuer erhoben werden: 0,50 Euro für jede Einwegdose/ Becher und Einweggeschirr sowie 0,20 Euro für jedes Einwegbesteck. Wir berichteten darüber in der Ausgabe 2/2020. Nunmehr erlitt der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer mit seiner eingeführten Verpackungssteuer vor Gericht eine Niederlage. In dem Normenkontrollverfahren zur Verpackungssteuer Tübingen hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt. Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Es wird erwartet, dass dies bald geschieht. Das Gericht hat aber eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Nun erklärte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer, dass der Gemeinderat darüber entscheiden solle, ob die Stadt das Urteil annehmen oder vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen soll. Die Verpackungssteuer sei nicht außer Kraft gesetzt, bevor das Urteil rechtskräftig werde, sagte er. Gehe die Stadt in Revision, gelte die Regelung bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes weiter. ... ff

 

 

  

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