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Rechtstipp: Regeln für Cookie-Banner

Top hotel - 2022-03 - Seite 15-: Seit Dezember 2021 ist eine neue Regelung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) in Kraft, die auch Cookie-Banner auf Websites umfasst. Rechtlich sind Hoteliers als Website-Betreiber auf der sicheren Seite, wenn sie ein paar Grundsätze befolgen. > Über Cookie-Banner auf Websites erfolgt eine Zustimmungsabfrage, für welche Zwecke und Drittanbieter Daten der Nutzer gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Mit den neuen Regelungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG), das am 01.12.2021 in Kraft getreten ist, ergibt sich ein erhöhter Aufklärungsbedarf für den richtigen Einsatz von Cookie-Bannern, auch im Bereich der Hotellerie. Hotels müssen eine Übersicht über alle Zwecke und Empfänger von Cookies bieten, die auf ihrer Website zum Einsatz kommen. Relevant sind insbesondere solche, die von Drittanbietern gesetzt werden. Bei Unsicherheiten können sich Hoteliers bei ihrem Softwareanbieter erkundigen. Grundsätzlich gilt: Für alle Cookies, die nicht technisch notwendig sind, muss beim ersten Besuch der Website eine informierte Einwilligung der Nutzer eingeholt werden, bevor diese gespeichert werden. Technisch notwendig sind Cookies etwa dann, wenn ohne sie die Website nicht funktioniert oder die Sicherheit eingeschränkt ist. In einem rechtskonformen Cookie-Banner können Nutzer nachlesen, welche Art von Daten gespeichert werden, wofür die Daten von wem verwendet werden, wie lange die Verarbeitung andauert und wie die erteilte Einwilligung widerrufen werden kann. Außerdem sollte die Funktionsweise erklärt werden. …ff

 

 

  

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