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Trouble Shooter: Umsatzsteuerregelung - Speisenabgabe als Lieferung oder sonstige Leistung

foodservice - 2022-03 - Seite 8-: Nach dem Jahreswechsel ist vor dem Jahreswechsel und so lohnt es sich durchaus, schon einmal einen Blick auf die bevorstehenden Umsatzsteuerregelungen zu werfen. Denn nach einer kurzen Atempause mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Speisen) geht es spätestens ab 2023 wieder um die Frage, ob es sich bei der Speisenabgabe um eine Lieferung (7 % USt.) oder doch um eine sonstige Leistung (19 % USt.) handelt. Dem geht ein mittlerweile jahrzehntelanger Streit voraus, der nunmehr in der Frage gipfelt: Wer macht den Abwasch? ... Eine sonstige Leistung zum Regelumsatzsteuersatz liegt im Grunde nur dann vor, wenn der Gastronom seinen Gästen ermöglicht, die zubereiteten Speisen vor Ort angemessen zu verzehren. Bloße Ablagebretter eines Imbissstands oder auch Stehtische genügen nicht. ... ff

 

 

  

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