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Links und Verweise auf externe Seiten Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung und Verwendung von Links (Verknüpfungen) und Bannern (Werbe- flächen) zu anderen Internetseiten deren Inhalte ggf. befürwortet und mitzuverant- worten hat. Dies kann laut der Entscheidung des Landgerichts nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. horesga® verweist an verschiedenen Stellen zu Internetseiten anderer Anbieter. Für alle Links gilt: horesga® hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten. Deshalb distanziert sich horesga® hiermit ausdrücklich von den gesamten Inhalten aller gelinkten Seiten. Ferner macht sich horesga® derer Inhalte nicht zu eigen. horesga® übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Seiten, auf die von horesga® aus verwiesen wird. Zusätzlich weist horesga® darauf hin, dass alle Informationen, die auf diesen Seiten zu finden sind, unter Vorbehalt zu betrachten sind. Sie sind teilweise von anderen Seiten übernommen und zusammengefasst. horesga® übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Inhalte und für die Glaubhaftigkeit eventuell genannter Firmen! ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Datenschutzbestimmungen horesga® legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Dieses Doku- ment fasst die Arten personenbezogener Daten zusammen, die horesga® erhält und sammelt, wenn Sie die horesga®-Daten-Pools in Anspruch nehmen. Ferner finden Sie hier Informationen darüber, wie wir Ihre Daten schützen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen dazu nutzen, Sie so zu informieren, dass Sie eine Entscheidung darüber treffen können, ob Sie uns personenbezogene Daten mitteilen. Personenbezogene Daten horesga® sammelt personenbezogene Daten, wenn Sie sich für einen horesga®-Daten-Pool anmelden oder in sonstiger Weise Daten zur Verfügung stellen. Wir nutzen die über Sie erhobenen personenbezogenen Daten, um unsere Informationsangebote für Sie zu verbessern, z.B. durch individuell auf Sie zugeschnittene Inhalte und Meldungen, versichern Ihnen aber, Ihre Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
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Unsere Verpflichtung Jedenfalls versichern wir Ihnen einen kaufmännisch seriösen Umgang mit Ihren Daten. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbungtreibende Kooperation Kooperation im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Publizierung von Prospekten eines Werbungtreibenden aus Industrie, Verlagen etc. als PDF-, Bild oder sonstiger Datei in der horesga®-Fachartikel- Suchmaschine. horesga® sichert für den Zeitraum von einem Jahr (mit Vorlauf von einer Woche der nächst erreichbare Monatserste ab Auftragsbestätigung) die Publizierung der vom Werbungtreibenden zu benennenden Info-Zeile sowie der dazu korrespondierenden PDF-Datei im Rahmen der zu den vereinbarten Suchbegriffen generierten Trefferlisten zu. Gleiches gilt für die in den Mediadaten konkret beschriebenen Werbeflächen in Form von Bannern und ähnlichem. Kooperationen durch eine vom Werbungtreibenden personell, organisatorisch und räumlich unabhängige Agentur werden in deren Namen und auf deren Rechnung unter Anrechnung der 15% Mittlervergütung angenommen. Die Rechtswirksamkeit einer Kooperation wird erst mit der Auftragsbestätigung durch horesga® verbindlich. Zuordnung Wird die Zuordnung zu einer bestimmten Produktgruppe zugesichert, gilt diese als erfüllt, wenn die Info-Zeile und der Prospekt auf den horesga®-Internetseite erscheint. Die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Zuordnung gilt durch den Auftraggeber als angenommen, wenn der Kunde / die Agentur nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerspricht. Die Zuordnung der Produktgruppen erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden / der Agentur unabhängig vom Inhalt der bereitgestellten Prospekte. Inhaltliche Verantwortung Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zu- lässigkeit der zur Verfügung gestellten Werbeunterlagen. Kunden bzw. Agenturen sind verpflichtet, horesga® von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Aus- führung der Kooperation, auch wenn sie storniert sein sollte, gegen horesga® erwachsen. horesga® ist nicht verpflichtet, die Werbeunterlagen (Info-Zeile, PDF-Datei o.ä.) daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Aufträge, so stehen dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen horesga® zu. Ablehnung horesga® behält sich vor, auch bereits bestätigte Aufträge abzulehnen, wenn ersichtlich ist, dass deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für horesga® unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Info-Zeilen, Dateien Für die rechtzeitige Benennung der Info-Zeile und die Anlieferung verwendbarer Bild- oder PDF-Dateien ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete Vorlagen fordert horesga® unverzüglich Ersatz an. horesga® übernimmt dabei keine Gewähr für die Farbtreue angelieferter Dateien. Für bei horesga® zu erstellende PDF- Dateien müssen alle Bild- und Schriftdateien vom Auftraggeber angeliefert werden. Firmen-individuelle Stilelemente In den Trefferlisten sind Firmen-individuelle Textformatierungen (Versalien, Trennungen, Fettdruck, Unterstreichungen o.ä.) grundsätzlich nicht vorgesehen. horesga® behält sich vor allem bei der Info-Zeile vor, notwendige, den Werbeeffekt aber nicht beein- trächtigende Korrekturen vorzunehmen. Firmenlogos Firmenlogos müssen grundsätzlich als Datei angeliefert werden, wobei Bilddateien, die nicht dem vorgegebenem Modus (RGB bzw. CMYK), den erforderlichen Maßangaben und keinem der möglichen Formate entsprechen zum Selbstkostenpreis nachbearbeitet werden. EPS-Dateien werden grundsätzlich in GIF- oder JPEG-Dateien (72 dpi) umge- wandelt. Für Qualitätsveränderungen, die sich aus der Umwandlung ergeben können sowie für Farbveränderungen, die aus dem notwendigen Wechsel des Farbmodus von CMYK zu RGB resultieren, übernimmt horesga® keine Gewähr. Schadensausgleich, Zahlungsminderung Werden PDF-Dateien bei horesga® erstellt, erhält der Auftraggeber eine PDF-Datei mit 72 dpi als Screen-/Bildschirm- sowie eine PDF-Datei mit 150 dpi als Printformat. Die Screendatei ist nicht für den Ausdruck gedacht. Auch für die Lesbarkeit der Printdatei übernimmt horesga® keine Garantie, da die Qualität entscheidend von der Vorlage abhängt. Wird nachweislich durch horesga® eine falsche Auflösung erstellt, so hat der Werbungtreibende Anspruch auf Verlängerung der Laufzeit um den Zeitraum seit Auftragsbeginn, längstens jedoch drei Monate. Darüber hinausgehende Ansprüche oder eine Zahlungsminderung werden ausdrücklich ausgeschlossen. Fehlende oder unrichtige Angaben in den Trefferlisten können nicht zu einer Zahlungs- minderung für das kostenpflichtige Firmenlogo oder die PDF-Datei führen, wenn diese einwandfrei veröffentlicht werden. Wurden Kontaktdaten unrichtig angegeben oder wurde die Adresse so verfälscht, dass eine Kontaktaufnahme durch potenzielle In- teressenten unwahrscheinlich ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf Verlängerung der Laufzeit um den Zeitraum seit Auftragsbeginn, längstens jedoch drei Monate. Darüber hinausgehende Ansprüche oder eine Zahlungsminderung sind nicht möglich. Kein Anspruch entsteht, wenn horesga® nachweisen kann, dass dem Kunden ein Korrektur- auszug mit den im nach hinein reklamierten Daten zugegangen ist. Bei technischen Störungen (z.B. Serverausfall) hat der Kunde Anspruch auf Ver- längerung der Laufzeit seines Auftrags, wenn der Ausfall länger als 24 Stunden dauert oder innerhalb von drei Monaten länger als insgesamt drei Tage. Darüber hinaus- gehende Ansprüche werden ausgeschlossen. horesga® haftet nicht für Ausfälle durch höhere Gewalt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungseingang geltend gemacht werden. Schadensersatz Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Ver- tragsabschluß und aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner gesetzlichen Ver- treter. Soweit kein Vorsatz vorliegt, wird nur der vorhersehbare Schaden bis zur Höhe des für die Kooperation zu zahlenden Entgelts ersetzt, in keinem Fall jedoch mehr als 2.000 Euro. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner gesetzlichen Vertreter. Erfüllungsort Erfüllungsort ist Dorsten. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt bei Klagen Dorsten als vereinbarter Gerichtsstand. Soweit horesga®-Ansprüche nicht im Mahn- verfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht- Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers auch bei Nicht-Kaufleuten zum Zeitpunkt der Klageerhebung un- bekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn- lichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, so gilt Dorsten als vereinbarter Gerichtsstand. |
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